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Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule: §5.22 Um Schülerinnen und Schüler in den Monaten vor der Versetzung in die Klasse 3 an Noten heranzuführen, kann die stets erforderliche Leistungsbewertung ohne Noten durch Ziffernnoten ergänzt werden. Dies kann individuell zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschehen und auf einzelne erbrachte Leistungen beschränkt werden.
- Leistungen werden gemessen an den Anforderungen für das 2.Schuljahr und an dem individuellen Lernfortschritt einer/eines jeden Schülerin/Schülers.
- Die Notendefinition soll im Vordergrund stehen und nicht die Notenziffer.
- In den Bereichen Rechtschreibung, Lesen und Mathematik erhalten die Schüler/Innen jeweils eine Note im 2.Halbjahr des 2. Schuljahres.
- Im Bereich Sprachgebrauch wird hauptsächlich der mündliche Sprachgebrauch bewertet.
- Die Gesamtnote in Deutsch wird aus den drei Teilnoten im Verhältnis 1:1:1 ermittelt.
- Eltern werden beim Elternabend ausführlich informiert. Am Elternsprechtag werden die Eltern über den Leistungsstand in den Hauptfächern informiert:
- überdurchschnittliche Leistungen
- mittleres Leistungsniveau
- es sind (deutliche) Lücken vorhanden
- Im Zeugnis werden die Noten in den Fließtext eingearbeitet.
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