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Heranführung an die Leistungsbewertung
mit Noten im 2. Schuljahr

Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule:
§5.22 Um Schülerinnen und Schüler in den Monaten vor der Versetzung in die Klasse 3 an Noten heranzuführen, kann die stets erforderliche Leistungsbewertung ohne Noten durch Ziffernnoten ergänzt werden. Dies kann individuell zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschehen und auf einzelne erbrachte Leistungen beschränkt werden.

  • Leistungen werden gemessen an den Anforderungen für das 2.Schuljahr und an dem individuellen Lernfortschritt einer/eines jeden Schülerin/Schülers.
  • Die Notendefinition soll im Vordergrund stehen und nicht die Notenziffer.
  • In den Bereichen Rechtschreibung, Lesen und Mathematik erhalten die Schüler/Innen jeweils eine Note im 2.Halbjahr des 2. Schuljahres.
  • Im Bereich Sprachgebrauch wird hauptsächlich der mündliche Sprachgebrauch bewertet.
  • Die Gesamtnote in Deutsch wird aus den drei Teilnoten im Verhältnis 1:1:1 ermittelt.
  • Eltern werden beim Elternabend ausführlich informiert. Am Elternsprechtag werden die Eltern über den Leistungsstand in den Hauptfächern informiert:
      • überdurchschnittliche Leistungen
      • mittleres Leistungsniveau
      • es sind (deutliche) Lücken vorhanden
  • Im Zeugnis werden die Noten in den Fließtext eingearbeitet.